Schuldrechtliches Besitzrecht
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A leiht ihrer Freundin F ihren neuen Habersack für zwei Monate aus, damit F für die anstehende Klausur lernen kann. Nach drei Wochen fordert A jedoch den Habersack unter Verweis auf § 985 BGB zurück.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schuldrechtliches Besitzrecht
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat gegen F einen Anspruch auf Herausgabe des Habersacks, wenn die Voraussetzungen des § 985 BGB vorliegen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. A ist Eigentümerin.
Genau, so ist das!
3. F ist Besitzerin.
Ja, in der Tat!
4. Hat F ein Recht zum Besitz (§ 986 BGB)?
Ja!
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