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Schuldrechtliches Besitzrecht (2)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Erstreckung auf Rechtsnachfolger (§ 566 BGB)
Jurastudent M wohnt während seines Studiums zur Miete auf unbestimmte Zeit in einer Wohnung der Vermieterin V. Kurz nachdem die Bauoligarchin B alle Eigentumsobjekte der V aufgekauft hat, verlangt sie von M die Herausgabe der Wohnung.
Dingliches Besitzrechte
Zirkusmanagerin Z ist knapp bei Kasse. Um den Zirkus weiter betreiben zu können, bestellt sie zugunsten des Händlers H ein Pfandrecht an ihrem goldenen Fabergé-Ei (§ 1205 BGB). Kurz darauf verkauft und übereignet sie das Ei an den Sammler S. Z und S vereinbaren dabei, dass S den Herausgabeanspruch der Z gegen H erhalten soll. S fordert von H die Herausgabe (§ 985 BGB).