Zivilrecht
Werkrecht
Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel
Schadensersatzansprüche (§§ 634 Nr. 4; 280, 281, 283, 311a Abs. 2 BGB)
Schadensersatzansprüche (§§ 634 Nr. 4; 280, 281, 283, 311a Abs. 2 BGB)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B möchte einen Beautyshop eröffnen. U soll die Elektronik installieren. U hat fahrlässig falsche Kabel verlegt. Erst nach Abnahme fällt auf, dass die Elektronik nicht funktioniert. Die Eröffnung wird verschoben. B sagt den Termin mit D ab, der ihm 150€ eingebracht hätte. D geht zur Konkurrenz.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Schadensersatzansprüche (§§ 634 Nr. 4; 280, 281, 283, 311a Abs. 2 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann B von U Nacherfüllung verlangen (§ 634 Nr. 1 BGB, 635 Abs. 1 BGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. B hat einen Anspruch auf Schadensersatz gegen U wegen der mangelhaft verlegten Elektronik (§ 634 Nr. 4 BGB, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Kann B von U den entgangenen Gewinn von 150 Euro ohne Fristsetzung zur Nacherfüllung ersetzt verlangen (§ 634 Nr. 4 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 252 BGB)?
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
11.8.2024, 19:33:36
Wieso ist das kein Fall des § 286 BGB bzw. wieso muss der Werkunternehmer hier nicht in Verzug gesetzt werden?
Timurso
11.8.2024, 22:51:30
Weil die Pflichtverletzung hier nicht die Verzögerung der Leistung ist. Der Werkunternehmer hat ja geleistet, nur eben mangelhaft. In einem solchen Fall ist das ein reiner Schadensersatz neben der Leistung nach § 634, 280 I BGB.