Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Identitätstäuschung/Namenstäuschung 3
Identitätstäuschung/Namenstäuschung 3
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat mittlerweile über 20 Follower auf TikTok. Um von seinen zahlreichen Fans nicht behelligt zu werden, quartiert er sich im Hotel Adlon unter anderen Namen ein. Den entsprechenden Vertrag über die Suite unterzeichnet er mit dem Namen X.
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Einordnung des Falls
Identitätstäuschung/Namenstäuschung 3
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Rechtsprechung zufolge kommt eine Identitätstäuschung nicht in Betracht, wenn der Täter lediglich über seinen Namen täuscht.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. In der Literatur wird die Auffassung des BGH zur Namenstäuschung einhellig begrüßt.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Indem T den Beherbergungsvertrag mit dem Namen X unterzeichnet, hat er nach der Rechtsprechung eine unechte Urkunde hergestellt (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Trierer Weinversteigerer
3.1.2024, 15:57:05
Bei „in der Literatur wird die Ansicht des BGH einhellig begrüßt“ musste ich schmunzeln haha