Stellvertretung 1
17. Juli 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M ist krank und bittet seine gute Freundin T, einen neuen Fernseher für ihn zu besorgen. T kommt der Bitte des M nach und erwirbt im Geschäft des V einen entsprechenden Fernseher auf Raten. Den Kaufvertrag unterzeichnet T ohne Hinweis auf den Freundschaftsdienst mit dem Namen des M.
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Einordnung des Falls
Stellvertretung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Gebrauch eines fremden Namen stellt stets eine Identitätstäuschung dar.
Nein, das trifft nicht zu!
2. Indem T den Kaufvertrag unter fremden Namen unterzeichnet, hat sie eine unechte Urkunde hergestellt (§ 267 Abs. 1 Var. 1 StGB).
Nein!
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