Eigentum und Besitz an einer Sache erlangt
3. Juli 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K geht in Berlin in den Apple Store und verlangt ein MacBook. V übergibt und übereignet ihm das Gerät, nachdem K bezahlt hat.
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Einordnung des Falls
Eigentum und Besitz an einer Sache erlangt
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat durch die Übergabe und Übereignung des V „etwas erlangt (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Genau, so ist das!
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