Befreiung von einer Verbindlichkeit (Erlass)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K schließen einen Kaufvertrag. Später erlässt V dem K die Kaufpreiszahlung.
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Einordnung des Falls
Befreiung von einer Verbindlichkeit (Erlass)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K hat durch den Erlass des V "etwas erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Malte Reinhart
19.6.2024, 10:42:58
Eine schönere Definition des erlangten Etwas findet sich im Looschelders. Demnach ist etwas erlangen "jede tatsächliche oder rechtliche Position". Dies würde direkt alle Fallgruppen des "vermögenswerten Vorteils" erfassen.