Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
V und K schließen einen notariell beurkundeten Grundstücks-Kaufvertrag. Vor dem Notar erklären sie, dass die Auflassung unter der Bedingung steht, dass K den Kaufpreis vollständig bezahlt. Der Notar äußert Bedenken. Nach 2 Wochen zahlt K den Kaufpreis.
Einordnung des Falls
Bedingungsfeindlichkeit der Auflassung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Erklärung der Auflassung (§§ 873, 925 BGB) unter einer aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB) ist wirksam.
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Nein, das trifft nicht zu!
2. Die Zahlung des Kaufpreises durch K hat die Heilung der Auflassung bewirkt.
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Nein!
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Hamburger Michel
30.8.2020, 20:44:14
In der Antwort zur Bedingungsfeindlichkeit würde ich genauer darauf verweisen, dass die Auflassungsvormerkung ein Sicherungsmittel des Erwerbers (§ 433 I) und nicht des Veräußerers (§ 433 II) ist.