Öffnungsklausel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Angela (A) ist seit neun Jahren bei Unternehmen U beschäftigt. Der für A geltende Tarifvertrag sieht eine zweimonatige Kündigungsfrist zum Monatsende vor.
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Einordnung des Falls
Öffnungsklausel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Das BGB enthält Regelungen bezüglich der Länge der gesetzlichen Kündigungsfristen.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. U kann A nach dem Gesetz mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen (§ 622 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3 BGB).
Nein!
3. U kann Angela nur unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
in persona
9.9.2024, 18:04:47
Hallo zusammen:) ich verstehe nicht,warum dann hier nicht die Begünstigungsklausel greift?