Günstigkeitsprinzip
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Angela arbeitet fünf Tage die Woche für Unternehmen U. Im anzuwendenden Tarifvertrag ist geregelt, dass ihr 25 Urlaubstage zustünden. Im Arbeitsvertrag sind sogar 30 Urlaubstage vereinbart. Angela ist unsicher, was nun gilt.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Günstigkeitsprinzip
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Tarifvertrag ist ranghöher als der Arbeitsvertrag.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A stehen somit lediglich 25 Urlaubstage zu.
Nein!
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