Von Beginn an geplante Rückgabe 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T versteckt lediglich für die Dauer eines fünfstündigen Konzertwettbewerbs die Klarinette seiner Konkurrentin O.
Diesen Fall lösen 79,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Von Beginn an geplante Rückgabe 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Zueignungsabsicht setzt den Vorsatz dauerhafter Enteignung voraus. Diesen hat T hier, da er O schädigen möchte.
Nein!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Jakob G.
5.5.2022, 17:44:12
Damit kein Unrechtsgefühl verbleibt, hilft mir hier der Gedanke, dass sich der nicht strafbare T jedenfalls nach den Normen des Zivilrechts Schadensersatzpflichtig macht - also nicht ungeschoren davonkommt.
CR7
18.12.2022, 15:57:46
Ich hatte bislang nicht verstanden, warum der Täter hinsichtlich der dauerhaften Enteignung nur dolus eventualis benötigt und hinsichtlich der vorübergehenden Aneignung Absicht erforderlich ist.
Lukas_Mengestu
21.12.2022, 13:16:00
Hallo Alexander, in der Tat legt der
Wortlautder Norm eigentlich nahe, dass der Täter hinsichtlich der gesamten Zueignung Absicht haben müsste, also nicht nur bzgl. der Aneignung, sondern auch der Enteignung. Dennoch lässt die hM für die Aneignung
Eventualvorsatzgenügen. Begründet wird diese Auslegung vor allem damit, dass der Täter die dauernde Enteignung des Eigentümers nur selten werde beabsichtigen wollen (sondern sie ihm egal sei) und dadurch der Tatbestand zu sehr eingeschränkt werde. (Nachweise bei MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl. 2021, StGB § 242 Rn. 130). Es finden sich aber auch Stimmen in der Literatur, die angesichts des recht klaren
Wortlauts dafür plädieren, dass sich die Absicht auch auf die Enteignung beziehen müsse (MüKoStGB/Schmitz, 4. Aufl. 2021, StGB § 242 Rn. 130). Da die ganz hM nach wie vor an der Trennung festhält, wird dieser Streit in der Klausur regelmäßig nicht erwartet werden. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team