Zivilrecht
Kaufrecht
Verjährung & Verfristung
§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB - Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung
§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB - Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung
21. August 2025
8 Kommentare
4,8 ★ (12.012 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Studentin S kauft bei Fahrradhändler H ein neues Pegasus-Fahrrad. Sie vereinbaren, dass Mängelrechte in 18 Monaten ab Ablieferung verjähren sollen. Nach 13 Monaten bricht wegen eines Materialfehlers der Rahmen des Rads in der Mitte durch.
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