Zivilrecht

Kaufrecht

Verjährung & Verfristung

§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB - Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung

§ 476 Abs. 2 S. 1 BGB - Keine Verkürzung der gesetzlichen Verjährung

21. August 2025

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Neues Kaufrecht 2022

Studentin S kauft bei Fahrradhändler H ein neues Pegasus-Fahrrad. Sie vereinbaren, dass Mängelrechte in 18 Monaten ab Ablieferung verjähren sollen. Nach 13 Monaten bricht wegen eines Materialfehlers der Rahmen des Rads in der Mitte durch.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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