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Erfüllungsverweigerung

Erfüllungsverweigerung

15. August 2025

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Händler H bestellt bei Brillenproduzent P eine neue Ray Ban Clubmaster Sonnenbrille. Als H die Brille nach der Lieferung in seinem Geschäft probehalber aufsetzt, bricht sie in der Mitte auseinander. Ursache ist ein Materialfehler. Als H bei P eine neue Brille verlangt, sagt P, das könne er vergessen, H werde von ihm niemals eine neue Brille erhalten, es sei sein Pech.

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K hat bei Uhrenhändler U eine Patek Philippe Nautilus gekauft. Die Uhr war bei Gefahrübergang mangelhaft, da sie immer wieder stehen bleibt. Als K sieht, dass sie auch nach dem zweiten Reparaturversuch durch U wieder stehen bleibt, greift er sofort zum Handy und erklärt gegenüber U den Rücktritt vom Kaufvertrag.

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