Tatsächliche Vermutung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. Im Prozess streiten die Parteien darum, ob B schuldhaft gehandelt hat.
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Einordnung des Falls
Tatsächliche Vermutung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Greift eine sogenannte „tatsächliche Vermutung“ (=Anscheinsbeweis), kommt es für den Begünstigten zu einer Verkürzung der Darlegungs- und Beweislast.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine tatsächliche Vermutung besteht aus Vermutungsgrundlage und Vermutungsfolge.
Ja!
3. Zugunsten des K greift eine tatsächliche Vermutung. Er muss die konkreten Ursachen der Unfallentstehung, vor allem die für ein Verschulden sprechenden Umstände, nicht darlegen und beweisen.
Genau, so ist das!
4. Der Gegner kann sich – wie auch bei der gesetzlichen Vermutung – gegen die tatsächliche Vermutung verteidigen.
Ja, in der Tat!
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