Tatsächliche Vermutung 2

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K verklagt B auf Schmerzensgeld. K trägt vor, er sei im Treppenhaus ausgerutscht, kurz nachdem B die Treppen gewischt hat.

Diesen Fall lösen 96,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Einordnung des Falls

Tatsächliche Vermutung 2

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Greift eine sogenannte „tatsächliche Vermutung“, kommt es zu einer Verkürzung der Darlegungs- und Beweislast.

Ja!

Die Beweismittel der ZPO ermöglichen die Wahrheitsfindung aufgrund der Umstände des Einzelfalles. Demgegenüber finden Vermutungen ihre Grundlage in besonders zuverlässigen Erfahrungssätzen, die nicht auf individuellen, sondern auf typischen Sachverhaltsgestaltungen aufbauen. Zu unterscheiden sind gesetzliche und tatsächliche Vermutungen. Tatsächliche Vermutungen entspringen keiner gesetzlichen Norm, sondern sind das Ergebnis richterlicher Rechtsfortbildung. Es handelt sich um Erfahrungssätze, die so zwingend sind, dass sie stets den Schluss entweder auf einen bestimmten Geschehensablauf oder eine bestimmte Folge zulassen.
Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und tausende Fälle wie diesen selbst lösen.
Erhalte uneingeschränkten Zugriff alle Fälle und erziele Spitzennoten in
Jurastudium und Referendariat.

2. Eine tatsächliche Vermutung besteht aus Vermutungsgrundlage und Vermutungsfolge.

Genau, so ist das!

Auf der Grundlage einer tatsächlichen Vermutung schließt man unter Rückgriff auf einen Erfahrungssatz auf das Vorliegen einer bestimmten Gegebenheit. Der im konkret anstehenden Fall einschlägige Erfahrungssatz kann sich sowohl auf Ursachen als auch auf deren Wirkungen beziehen. Es können sich strukturell also zwei unterschiedliche Erfahrungssätze ergeben: (1) Immer wenn die Folge A eingetreten ist, so ist sie in aller Regel durch B verursacht. (2) Immer wenn die Ursache A vorliegt, ist die Folge B darauf zurückzuführen. In beiden Sätzen bildet A jeweils die Vermutungsgrundlage und B die Vermutungsfolge.

3. Wenn feststeht, dass B die Treppe gewischt hat und diese deshalb sehr glatt war, greift zugunsten von K eine tatsächliche Vermutung, sodass er die konkreten Ursachen des Sturzes und einen kausalen Zusammenhang zur Handlung des B nicht darlegen und beweisen muss.

Ja, in der Tat!

Ein von der Rechtsprechung anerkannter Erfahrungssatz lautet wie folgt: Ist eine frisch geputzte oder gebohnerte Treppe gefährlich glatt (Vermutungsgrundlage), so besteht dem ersten Anschein nach zwischen dieser Glätte und einem Sturz (Vermutungsfolge) ein Ursachenzusammenhang. Abstrakt greift der Erfahrungssatz: Immer wenn die Ursache A vorliegt, ist die Folge B darauf zurückzuführen.
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.

Jurafuchs kostenlos testen


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Jurafuchs 7 Tage kostenlos testen und mit 15.000+ Nutzer austauschen.
Kläre Deine Fragen zu dieser und 15.000+ anderen Aufgaben mit den 15.000+ Nutzern der Jurafuchs-Community
Dein digitaler Tutor für Jura

7 Tage kostenlos* ausprobieren

* Nach dem Probeabo ab 7,99€ /Monat (weitere Infos). Ich akzeptiere die AGB und habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen.