Tatsächliche Vermutung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K verklagt B auf Schmerzensgeld. K trägt vor, er sei im Treppenhaus ausgerutscht, kurz nachdem B die Treppen gewischt hat.
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Einordnung des Falls
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Greift eine sogenannte „tatsächliche Vermutung“, kommt es zu einer Verkürzung der Darlegungs- und Beweislast.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine tatsächliche Vermutung besteht aus Vermutungsgrundlage und Vermutungsfolge.
Genau, so ist das!
3. Wenn feststeht, dass B die Treppe gewischt hat und diese deshalb sehr glatt war, greift zugunsten von K eine tatsächliche Vermutung, sodass er die konkreten Ursachen des Sturzes und einen kausalen Zusammenhang zur Handlung des B nicht darlegen und beweisen muss.
Ja, in der Tat!
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