Referendariat
Die zivilrechtliche Urteilsklausur
Tatbestand
Tatsächliche Vermutung - Möglichkeit des Gegners
Tatsächliche Vermutung - Möglichkeit des Gegners
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist mit dem von ihm geführten Fahrzeug auf gerader Strecke von der Straße abgekommen und mit dem Fahrzeug des K zusammengeprallt, das sich ordnungsgemäß im Gegenverkehr befand. B trägt vor und beweist, dass er aufgrund einer überraschenden Ölspur ins Schleudern geraten ist.
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Einordnung des Falls
Tatsächliche Vermutung - Möglichkeit des Gegners
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Greift eine sogenannte „tatsächliche Vermutung“, kommt es für den Begünstigten zu einer Verkürzung der Darlegungs- und Beweislast.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Gegner kann sich – wie auch bei der gesetzlichen Vermutung – gegen die tatsächliche Vermutung verteidigen.
Genau, so ist das!
3. Indem B den Unfall mit einer überraschenden Ölspur, die ihn schleudern ließ, begründet und diese beweist, entkräftet er die tatsächliche Vermutung.
Ja, in der Tat!
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