Zivilrechtliche Nebengebiete
Rechtsprechung im Arbeitsrecht
Entscheidungen von 2018
Betriebliche Übung bei Entgelterhöhung
Betriebliche Übung bei Entgelterhöhung
4. April 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (12.185 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist Angestellter, für den per Vertrag ein Tarifvertrag gilt. Der Betrieb hat einen „Haustarif“, der zusätzliche Entgeltstufen zum Tarifvertrag enthält. Als wieder mal eine Tariferhöhung ansteht, soll diese nur noch für den tariflichen Teil gelten, nicht mehr das Gesamtgehalt.
Diesen Fall lösen 82,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Betriebliche Übung bei Entgelterhöhung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Jahrelang wurde bei einer Tariferhöhung das gesamte Gehalt angehoben, auch der übertarifliche Teil. Könnte somit eine „betriebliche Übung“ vorliegen, die den Arbeitsvertrag geändert hat?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Eine betriebliche Übung umfasst eine Vielzahl von Arbeitnehmern.
Genau, so ist das!
3. Eine übertarifliche Leistung wird von einer betrieblichen Übung generell nicht erfasst.
Nein, das trifft nicht zu!
4. Ob A bisher schon in die betriebliche Übung einbezogen wurde, ist unerheblich.
Ja!
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