Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

Beseitigung des Überraschungseffekts: deutliche Hervorhebung (§ 305c Abs. 1 BGB)

Beseitigung des Überraschungseffekts: deutliche Hervorhebung (§ 305c Abs. 1 BGB)

15. August 2025

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K kauft von V eine Kaffeemaschine für €500. Im Vertragsformular legt § 4 der AGB fest, dass der Käufer mit dem Kauf verpflichtet wird, mindestens ein Kilogramm Kaffee pro Monat von V zu kaufen. Die Klausel ist als einzige auf der Vorderseite des ansonsten schwarz-weißen Formulars fett rot umrandet.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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