Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
AGB
Beseitigung des Überraschungseffekts: deutliche Hervorhebung (§ 305c Abs. 1 BGB)
Beseitigung des Überraschungseffekts: deutliche Hervorhebung (§ 305c Abs. 1 BGB)
4. April 2025
3 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

K kauft von V eine Kaffeemaschine für €500. Im Vertragsformular legt § 4 der AGB fest, dass der Käufer mit dem Kauf verpflichtet wird, mindestens ein Kilogramm Kaffee pro Monat von V zu kaufen. Die Klausel ist als einzige auf der Vorderseite des ansonsten schwarz-weißen Formulars fett rot umrandet.
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Einordnung des Falls
Beseitigung des Überraschungseffekts: deutliche Hervorhebung (§ 305c Abs. 1 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die AGB-Klausel, mindestens ein Kilogramm Kaffee monatlich zu kaufen, ist beim Kauf einer Kaffeemaschine grundsätzlich überraschend.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der objektive Überraschungseffekt einer Klausel kann durch den Verwender beseitigt werden.
Genau, so ist das!
3. Die Kaffeebezugsklausel ist trotz einzelner fett-roter Hervorhebung dieser Klausel als überraschend anzusehen.
Nein, das trifft nicht zu!
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