§ 309 Nr. 6
15. August 2025
10 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F kauft von B 50 Fußbälle für €1000 mit Lieferung zum 01.08.21. § 5 der AGB des Vertrags sieht eine Vertragsstrafe von €300 für den Fall vor, dass F die Fußbälle verspätet abnimmt. Als F die Fußbälle am 01.08.21 nicht annimmt, verlangt B von ihm die €300 Vertragsstrafe.
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