Öffentliches Recht

Verwaltungsprozess-Recht

Vorläufiger Rechtsschutz (§§ 80, 80a VwGO)

Begründetheit: § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1: Anordnung (Fall 1)

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Begründetheit: § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1: Anordnung (Fall 1)

19. Mai 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Klassisches Klausurproblem

Tierfreundin Tina (T) erhält einen Bescheid. Nach diesem soll sie eine jährlichen Steuer für ihre 10 Hunde in Höhe von €100.000 zahlen. Nach der einschlägigen Rechtsgrundlage müsste T aber nur €10 pro Hund jährlich zahlen. Nach erfolglosem Antrag bei der Behörde, stellt T einen Antrag nach § 80 Abs. 5 S. 1 Alt. 1 VwGO. Der Antrag ist zulässig.

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