+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Zu den verkehrswesentlichen Eigenschaften einer Person gehören
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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. ihre Zahlungsfähigkeit.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. ihre Kreditfähigkeit.
Ja, in der Tat!
3. ihre Sachkunde und Erfahrung.
Ja!
4. ihre Schwangerschaft.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
QuiGonTim
28.3.2022, 17:37:58
Cooler neuer Aufgabentyp:)
Lukas_Mengestu
29.3.2022, 09:58:23
Vielen Dank, QuiGonTim :-)
silasowicz
7.8.2023, 21:56:21
Wie sieht es mit Krankheiten aus? Diese können ja auch nur vorübergehend sein... Wie hingegen mit HIV-/Impfstatus? (Also ganz ungeachtet dessen, ob eine Berufung durch den Anfechtenden darauf möglicherweise aus anderen nicht anfechtungsspezifischen Gründen scheitert...)
Leo Lee
10.8.2023, 16:38:01
Hallo silasowicz, Krankheiten und sonstige Informationen zum Gesundheitszustand ist ebenfalls eine
verkehrswesentliche Eigenschaft, freilich eher relevant im Gebiet des Arbeitsrechts. So kann eine Krankheit oder ein körperliches Leiden eines Arbeitnehmers dann eine
verkehrswesentliche Eigenschaftsein, wenn dem Arbeitnehmer dadurch auf Dauer die Fähigkeit genommen ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu erbringen. Wenn die Frage nach der betreffenden Eigenschaft unzulässig ist, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass ein Irrtum über die betreffende Eigenschaft nicht zu einer Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB berechtigt. Sprich, es kommt - leider wie immer - auf den konkreten Fall an. Hier dürfte aber sehr viel vertretbar sein bei entsprechender Argumentation! I.Ü. kann ich hierzu die Lektüre von MüKo-BGB, 9. Auflage, Armbruster § 119 Rn. 141 sehr empfehlen :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo
Felix_99
26.10.2023, 11:53:41
Zahlungsunfähigkeit kann doch auch vorübergehend sein. Verstehe die Argumentation nicht.
Nora Mommsen
27.10.2023, 11:38:13
Hallo Warda, es ist auch nicht so, dass Zahlungsunfähigkeit in jedem Fall eine
verkehrswesentliche Eigenschaft einer Personim Sinne des Anfechtungsrechts ist. Es kann natürlich vorübergehend sein, wobei da wohl eher ausschlaggebend ist, ob es kurzfristig ist oder von solcher Dauer, dass es sich jedenfalls auf die Zahlungsverpflichtung auswirkt. Aus diesem Grund ist die Zahlungsunfähigkeit auch nur in bestimmten Fällen verkehrswesentlich: z.B. bei Dauerschuldverhältnissen bei denen befürchtet werden muss, m
ehrere fällige Zahlungen nicht zu erhalten, wenn die Bonität gerade ausschlaggebend für das Geschäft war usw. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
mwally
26.2.2024, 19:00:26
Die Argumentation erschließt sich mir nicht. Eine Schwangerschaft kann auch dazu führen, dass vertragliche Verpflichtungen zeitweise nicht erbracht werden können. Wo ist der Unterschied zu jemandem, der unter Umständen temporär nicht oder nicht in vollem Umfang zahlungsfähig ist?
Unterfertigter
26.3.2024, 06:53:27
Die Einstufung einer Schwangerschaft als nicht
verkehrswesentliche Eigenschaft einer Personist wohl eher der Wertung geschuldet, dass dadurch Interessen eines Geschlechts in Gefahr geraten könnten. Ähnlich ist es ja auch im Arbeitsrecht, wo die Frage nach einer Schwangerschaft durch den Arbeitgeber als Diskriminierung gewertet wird. An der Stelle darf man mMn nicht zuviel logische Klarheit erwarten. Es dominieren dogmatisch geprägte Gesichtspunkte die Entscheidung.