21. November 2024

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Zu den verkehrswesentlichen Eigenschaften einer Person gehören

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Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. ihre Zahlungsfähigkeit.

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2. ihre Kreditfähigkeit.

Ja, in der Tat!

3. ihre Sachkunde und Erfahrung.

Ja!

4. ihre Schwangerschaft.

Nein, das ist nicht der Fall!

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stellt die Schwangerschaft bereits keine Eigenschaft dar, da sie lediglich vorübergehend ist.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

QUIG

QuiGonTim

28.3.2022, 17:37:58

Cooler neuer Aufgabentyp:)

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

29.3.2022, 09:58:23

Vielen Dank, QuiGonTim :-)

SI

silasowicz

7.8.2023, 21:56:21

Wie sieht es mit Krankheiten aus? Diese können ja auch nur vorübergehend sein... Wie hingegen mit HIV-/Impfstatus? (Also ganz ungeachtet dessen, ob eine Berufung durch den Anfechtenden darauf möglicherweise aus anderen nicht anfechtungsspezifischen Gründen scheitert...)

LELEE

Leo Lee

10.8.2023, 16:38:01

Hallo silasowicz, Krankheiten und sonstige Informationen zum Gesundheitszustand ist ebenfalls eine

verkehrswesentliche Eigenschaft

, freilich eher relevant im Gebiet des Arbeitsrechts. So kann eine Krankheit oder ein körperliches Leiden eines Arbeitnehmers dann eine

verkehrswesentliche Eigenschaft

sein, wenn dem Arbeitnehmer dadurch auf Dauer die Fähigkeit genommen ist, die vertraglich geschuldete Arbeit zu erbringen. Wenn die Frage nach der betreffenden Eigenschaft unzulässig ist, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass ein Irrtum über die betreffende Eigenschaft nicht zu einer Anfechtung nach § 119 Abs. 2 BGB berechtigt. Sprich, es kommt - leider wie immer - auf den konkreten Fall an. Hier dürfte aber sehr viel vertretbar sein bei entsprechender Argumentation! I.Ü. kann ich hierzu die Lektüre von MüKo-BGB, 9. Auflage, Armbruster § 119 Rn. 141 sehr empfehlen :). Liebe Grüße - für das Jurafuchsteam - Leo

Felix_99

Felix_99

26.10.2023, 11:53:41

Zahlungsunfähigkeit kann doch auch vorübergehend sein. Verstehe die Argumentation nicht.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

27.10.2023, 11:38:13

Hallo Warda, es ist auch nicht so, dass Zahlungsunfähigkeit in jedem Fall eine

verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person

im Sinne des Anfechtungsrechts ist. Es kann natürlich vorübergehend sein, wobei da wohl eher ausschlaggebend ist, ob es kurzfristig ist oder von solcher Dauer, dass es sich jedenfalls auf die Zahlungsverpflichtung auswirkt. Aus diesem Grund ist die Zahlungsunfähigkeit auch nur in bestimmten Fällen verkehrswesentlich: z.B. bei Dauerschuldverhältnissen bei denen befürchtet werden muss, m

ehre

re fällige Zahlungen nicht zu erhalten, wenn die Bonität gerade ausschlaggebend für das Geschäft war usw. Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

MWA

mwally

26.2.2024, 19:00:26

Die Argumentation erschließt sich mir nicht. Eine Schwangerschaft kann auch dazu führen, dass vertragliche Verpflichtungen zeitweise nicht erbracht werden können. Wo ist der Unterschied zu jemandem, der unter Umständen temporär nicht oder nicht in vollem Umfang zahlungsfähig ist?

UN

Unterfertigter

26.3.2024, 06:53:27

Die Einstufung einer Schwangerschaft als nicht

verkehrswesentliche Eigenschaft einer Person

ist wohl eher der Wertung geschuldet, dass dadurch Interessen eines Geschlechts in Gefahr geraten könnten. Ähnlich ist es ja auch im Arbeitsrecht, wo die Frage nach einer Schwangerschaft durch den Arbeitgeber als Diskriminierung gewertet wird. An der Stelle darf man mMn nicht zuviel logische Klarheit erwarten. Es dominieren dogmatisch geprägte Gesichtspunkte die Entscheidung.


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