Telegrafischer Fehler
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K schickt V ein Angebot zum Kauf einer Uhr des V für €570. Dabei nutzt er ein E-Mail-Programm, das seine Nachrichten verschlüsselt. Bei der Verschlüsselung auf Ks PC tritt ein Fehler auf, wodurch das Angebot bei V mit €750 angezeigt wird. V willigt ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Telegrafischer Fehler
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen V und K ist ein Vertrag über den Kauf der Uhr für €750 zustande gekommen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. K kann das Angebot wegen falscher Übermittlung anfechten (§§ 142 Abs. 1, 120 BGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Kathi
10.5.2024, 16:25:02
Wäre aber ein Kaufvertrag überhaupt zustande gekommen, wenn das Verschlüsselungsproblem auf V's Computer aufgetreten wäre? Dann wäre das Angebot des K zwar richtig übermittelt worden, wird dem Empfänger aber anders angezeigt, wodurch dieser durch seine Annahme ein verändertes, also neues Angebot abgibt? Ist das so korrekt?
Kathi
10.5.2024, 16:29:07
oder wäre das Angebot des K dann nie zugegangen?
Maximilian Puschmann
12.5.2024, 15:02:13
Hallo Kathi, die Übermittlung wäre trotzdem unkorrekt, da Anknüpfungspunkt ist, wie dem Empfänger das Übermittelte dargestellt wird. Folglich würde es an der Bewertung des Falles nichts ändern. Beste Grüße Max - für das Jurafuchs-Team