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Widerrufserklärung - zu spät

12. April 2026

4 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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K erwirbt von Vertreterin V an seiner Haustür für €150 neue Glühbirnen. V belehrt ihn ordnungsgemäß über seine Rechte. Später bemerkt K, dass er noch einen großen Vorrat Birnen hat. Da er gerade viel zu tun hat, erklärt er erst drei Wochen später den Widerruf.

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