Widerrufserklärung - zu spät
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K erwirbt von Vertreterin V an seiner Haustür für €150 neue Glühbirnen. V belehrt ihn ordnungsgemäß über seine Rechte. Später bemerkt K, dass er noch einen großen Vorrat Birnen hat. Da er gerade viel zu tun hat, erklärt er erst drei Wochen später den Widerruf.
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Einordnung des Falls
Widerrufserklärung - zu spät
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. K kann die Rückgabe des Kaufpreises verlangen, wenn er den Kaufvertrag wirksam widerrufen hat (§ 355 Abs. 3 S. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Steht K ein Widerrufsrecht zu?
Genau, so ist das!
3. Ist Ks Widerrufserklärung hinreichend eindeutig?
Ja, in der Tat!
4. Erfolgte Ks Widerrufserklärung fristgemäß?
Nein!
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