Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB)
Abhilfe (§ 651k Abs. 1 BGB)
16. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

R bucht bei V Flug und Hotel. Dabei achtet sie extra auf einen gut ausgestatteten Fitnessraum. Im Hotel angekommen muss R allerdings feststellen, dass viele der Geräte im Fitnessraum nicht funktionieren. Davon informiert R V und verlangt, dass die Geräte repariert werden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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