Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Reisevertrag, §§ 651a ff. BGB
Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB)
Selbstabhilfe (§ 651k Abs. 2 BGB)
21. August 2025
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

R bucht bei V einen viertägigen Skiurlaub, der Skipass und Unterkunft umfasst. Als R früh morgens ankommt, muss sie feststellen, dass in den Betten keine Matratzen sind. R verlangt Matratzen, spätestens bis zum Ende des Tags. Als V nicht reagiert, kauft R neue Matratzen.
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