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Passive Dienstleistungsfreiheit – Ansässigkeit des Empfängers
Sachverhalt
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Gesellschaften als Begünstigte im persönlichen Anwendungsbereich der Dienstleistungsfreiheit
Deutsche Skilehrerin K gründet die Gesellschaft S, über die sie auch Skikurse in Südtirol anbietet. Die Gesellschaft hat ihren satzungsmäßigen Sitz und ihre Hauptniederlassung in München.

Begünstigung von Familienangehörigen im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 AEUV)
Philippine C heiratet Spanier S in Valencia. S betreibt ein spanisches Unternehmen, welches Werbeflächen an Kunden aus anderen Mitgliedstaaten verkauft, wofür S auch dorthin reist. Cs Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis als Ehegatte wurde von spanischen Behörden abgelehnt.