Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
fehlerhafte Banküberweisung
fehlerhafte Banküberweisung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet eine Wohnung von V. Die Wohnung hat gravierende Mängel. M droht, die Miete (€350) auszusetzen. Als V nicht reagiert, storniert M den Dauerauftrag über die Mietzahlung. M's Bank (B1) führt die Zahlung an V's Bank (B2) fälschlicherweise doch aus.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
fehlerhafte Banküberweisung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat eine Gutschrift von €350 auf seinem Konto und damit die Verfügungsgewalt über diesen Betrag "erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat den Mietzins "durch Leistung der B1" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) erlangt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. V hat den Mietzins "durch Leistung des M" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) erlangt.
Nein!
4. Der M hat die Überweisung mitveranlasst, sodass ihm diese trotzdem zuzurechnen ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geasoph
27.10.2021, 09:41:43
Lukas_Mengestu
27.10.2021, 10:47:33
Genau! Über die
Nichtleistungskondiktion(§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) hat die Bank im Originalfall ihr
Geldwieder zurückerlangt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
tom1105
18.11.2024, 20:06:10
mE kann hier der Streit über eine mögliche
Direktkondiktionder Bank wegen §675u ohnehin dahinstehen, da V jedenfalls nicht schutzwürdig ist, insofern dieser nicht von einer wirksamen Zuwendung des M ausgehen durfte, aufgrund der Ankündigung die Miete einzustellen.
G0d0fMischief
16.12.2024, 13:37:24
@[tom1105](268429) den Gedanken hatte ich auch erst, aber ich glaube man kann V nicht aus dem alleinigen Umstand, dass ihm angedroht wird die Miete nicht zu zahlen, Bösgläubigkeit unterstellen. Man hätte das Verhaltend es M auch so deuten können, dass er sich nun doch dazu entschieden hat die Miete zu zahlen. Die Leistung erfolgte insbesondere ja auch nicht unter Vorbehalt.
Lena123
19.11.2024, 15:56:39
Wie sieht es denn aus, wenn V und M sich nicht kennen und M fälschlicherweise
Geldauf Ms Konto überweist. Liegt dann aus Sicht des M eine Leistung V-M vor? M würde sich doch wundern, weil es keinerlei vertragliche Beziehung gibt. Wie geht man eigentlich in solchen Fällen vor?