Zivilrecht
Bereicherungsrecht
Bereicherungsausgleich im Mehrpersonenverhältnis
fehlerhafte Banküberweisung
fehlerhafte Banküberweisung
20. Mai 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (16.674 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M mietet eine Wohnung von V. Die Wohnung hat gravierende Mängel. M droht, die Miete (€350) auszusetzen. Als V nicht reagiert, storniert M den Dauerauftrag über die Mietzahlung. M's Bank (B1) führt die Zahlung an V's Bank (B2) fälschlicherweise doch aus.
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Einordnung des Falls
fehlerhafte Banküberweisung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. V hat eine Gutschrift von €350 auf seinem Konto und damit die Verfügungsgewalt über diesen Betrag "erlangt" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V hat den Mietzins "durch Leistung der B1" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) erlangt.
Nein, das trifft nicht zu!
3. V hat den Mietzins "durch Leistung des M" (§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 BGB) erlangt.
Nein!
4. Der M hat die Überweisung mitveranlasst, sodass ihm diese trotzdem zuzurechnen ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
Fundstellen
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Geasoph
27.10.2021, 09:41:43

Lukas_Mengestu
27.10.2021, 10:47:33
Genau! Über die Nicht
leistungskondiktion(§ 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 BGB) hat die Bank im Originalfall ihr
Geldwieder zurückerlangt. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
tom1105
18.11.2024, 20:06:10
mE kann hier der Streit über eine mögliche
Direktkondiktionder Bank wegen §675u ohnehin dahinstehen, da V jedenfalls nicht schutzwürdig ist, insofern dieser nicht von einer wirksamen Zuwendung des M ausgehen durfte, aufgrund der Ankündigung die Miete einzustellen.

G0d0fMischief
16.12.2024, 13:37:24
@[tom1105](268429) den Gedanken hatte ich auch erst, aber ich glaube man kann V nicht aus dem alleinigen Umstand, dass ihm angedroht wird die Miete nicht zu zahlen,
Bösgläubigkeit unterstellen. Man hätte das Verhaltend es M auch so deuten können, dass er sich nun doch dazu entschieden hat die Miete zu zahlen. Die Leistung erfolgte insbesondere ja auch nicht unter Vorbehalt.
nondum conceptus
19.11.2024, 15:56:39
Wie sieht es denn aus, wenn V und M sich nicht kennen und M fälschlicherweise
Geldauf Ms Konto überweist. Liegt dann aus Sicht des M eine Leistung V-M vor? M würde sich doch wundern, weil es keinerlei vertragliche Beziehung gibt. Wie geht man eigentlich in solchen Fällen vor?

ajboby90
21.2.2025, 19:11:31
Welches ist hier das
Deckungsverhältnis. Ist es zwischen M und seiner Bank B1? Und wie würde man das Verhältnis zwischen B1 und B2 nennen?

Josef K
31.3.2025, 12:54:56
dto In das Recht von ihrem Kunden
Geldabbuchen zu können? Wie geht eine genaue Subsumtion? Wäre sehr dankbar für Hilfe.

Josef K
31.3.2025, 15:05:43
Habe aus einem anderen Thread die Antwort von @[Simon](131793) gefunden (Herzlichen Dank!): Der Zahlungsdienstevertrag zwischen Kontoinhaber und Bank ist ein Sonderfall des
Geschäftsbesorgungsvertrages, s.g 675c BGB. Führt die Bank eine Zahlung aus, so fließen die Vermögenswerte zunächst aus ihrem Vermögen ab. Sie hat dann aber einen
Aufwendungsersatzanspruchnach §§ 675c l, 670 BGB und einen Entgeltanspruch nach § 675f V 1 BGB. Im Falle einer nicht autorisierten Zahlung (wie hier) besteht aber kein
Aufwendungsersatzanspruch, s. § 675u S. 1 BGB. Damit liegt nur ein Eingriff in Rechte der B vor.