Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen 2
Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T bricht in ein Bürogebäude ein, um dort nach Bargeld zu suchen. Er rechnet damit, dort erst einen Safe finden zu müssen und diesen zu öffnen. Er findet bereits keinen Safe und verlässt das Gebäude.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Unmittelbares Ansetzen bei Regelbeispielen 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der Versuch eines Diebstahls (§ 242 Abs. 1 StGB) ist strafbar.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat „Tatentschluss“ bezüglich eines Diebstahls.
Ja, in der Tat!
3. T hat durch das Einbrechen in das Bürogebäude „unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung angesetzt“.
Nein!
4. Ein „unmittelbares Ansetzen“ ergibt sich daraus, dass T das Regelbeispiel nach § 243 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 StGB verwirklicht.
Nein, das ist nicht der Fall!
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