Prozessrecht & Klausurtypen
Die ZVR-Klausur
Drittwiderspruchsklage, § 771 ZPO
Gesamthandsgemeinschaften: Erbengemeinschaft
Gesamthandsgemeinschaften: Erbengemeinschaft
23. August 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (17.414 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

E hinterlässt seinen Erben S und D einen Oldtimer im Wert von €100.000. G, der eine titulierte Forderung gegen S in Höhe von €50.000 hat, erfährt von der Erbschaft und lässt den Oldtimer pfänden. D will gegen die Pfändung vorgehen und die Verwertung des Oldtimers verhindern.
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