Zivilrecht
Deliktsrecht
§ 823 Abs. 1 BGB
Gewerbepark II (Lehre vom Erfolgsunrecht / Rechtfertigung durch Versammlungsfreiheit)
Gewerbepark II (Lehre vom Erfolgsunrecht / Rechtfertigung durch Versammlungsfreiheit)
17. August 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (19.901 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Demonstranten D möchten die Errichtung eines Gewerbeparks verhindern, indem sie die Baustelle blockieren. Infolge der 2 Tage dauernden Blockade kann Bauunternehmer B seine gemieteten Baumaschinen nicht mehr nutzen.
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