Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Perpetuierungsfunktion 1: Fingerabdrücke
Perpetuierungsfunktion 1: Fingerabdrücke
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A und B haben einen Smart-TV entwendet. B bittet die A, Bs Fingerabdruck auf dem Smart-TV wegzuwischen, damit nicht mehr nachgewiesen werden kann, dass B an dem Diebstahl beteiligt war. A kommt dem Wunsch nach.
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Einordnung des Falls
Perpetuierungsfunktion 1: Fingerabdrücke
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Strafbarkeit der A wegen Urkundenfälschung (§ 267 Abs. 1 StGB) setzt voraus, dass der Fingerabdruck eine Urkunde ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der Fingerabdruck der B ist eine verkörperte menschliche Gedankenerklärung.
Nein, das ist nicht der Fall!
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