Strafrecht
BT 6: Urkundsdelikte u.a.
Urkundenfälschung (§ 267 StGB)
Perpetuierungsfunktion 2: mündliche Äußerungen
Perpetuierungsfunktion 2: mündliche Äußerungen
26. August 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (19.623 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist wegen Diebstahls angeklagt. B soll vor Gericht als Zeugin vernommen werden. A möchte, dass B wahrheitswidrig aussagt, dass sie am Tattag zusammen am See waren. B befolgt dem Wunsch. Ihre Aussage wird akustisch mit einem Aufnahmegerät aufgezeichnet und in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen.
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