Strafrecht

BT 6: Urkundsdelikte u.a.

Urkundenfälschung (§ 267 StGB)

Perpetuierungsfunktion 2: mündliche Äußerungen

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Perpetuierungsfunktion 2: mündliche Äußerungen

24. März 2026

21 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A ist wegen Diebstahls angeklagt. B soll vor Gericht als Zeugin vernommen werden. A möchte, dass B wahrheitswidrig aussagt, dass sie am Tattag zusammen am See waren. B befolgt den Wunsch. Ihre Aussage wird akustisch mit einem Aufnahmegerät aufgezeichnet und in das Hauptverhandlungsprotokoll aufgenommen.

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