Zivilrecht
Sachenrecht
Negatorischer Abwehr- und Unterlassungsanspruch
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch (§ 906 Abs. 2 S. 2 BGB)
17. August 2025
14 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Eigentümerin E wohnt in ihrer Eigentumswohnung. 40 Meter davon steht eine Eisenbahnbrücke, welche durch den Zugverkehr Geräusche verursacht, die die Grenzen der Lärmschutzverordnung überschreiten. E möchte von der Eigentümerin der Brücke (B) Ersatz für den Einbau von Schallschutzfenstern.
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