Zivilrecht
Sonstige vertragliche Schuldverhältnisse
Auftrag, §§ 662ff. BGB
Herausgabepflicht des Beauftragten (§ 667 BGB)
Herausgabepflicht des Beauftragten (§ 667 BGB)
3. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Autohausinhaberin I beauftragt ihre Angestellte A damit, ein Auto zum Weiterverkauf zu kaufen und gibt A dafür eine Vollmachtsurkunde sowie Bargeld. A kauft bei Händler H ein schwer weiterverkaufbares Auto, weil H der A dafür €100 Schmiergeld zahlt. Nach dem Geschäft hat A noch €60 Bargeld übrig. I entsteht durch das schwer weiterzuverkaufende Auto ein Schaden von €300.
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Einordnung des Falls
Herausgabepflicht des Beauftragten (§ 667 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. I kann von A nach h.M. die €100 Schmiergeld herausverlangen.
Genau, so ist das!
3. I kann von A nach § 667 BGB €300 Wertersatz verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
ehemalige:r Nutzer:in
28.7.2023, 18:51:25
Welche Anspruchsgrundlage wäre das dann konkret? 280 I, III, 282 oder nur 280 I? SE statt oder neben der Leistung? Die Pflicht aus 662 ist eine leistungsbezogene Nebenpflicht und der
Schadenwürde bei hinzugedachtem pflichtgemäßem Verhalten (Kauf eines leicht weiterverkaufbaren Autos) entfallen, also SE statt der Leistung und damit 280 I, III, 282?
Leo Lee
3.8.2023, 10:57:40
Hallo JuHei, vorliegend würde statt §§ 280 I, III,
282 BGBeher der § 280 I BGB Passen, da der
Schadenbereits eingetreten ist und durch die hinzugedachte ordnungsgemäße Leistung die 300 Euro nicht wieder gutgemacht würden. Somit wäre hier eher ein
SE neben der Leistungeinschlägig :). Liebe Grüße Leo
juramk
27.8.2023, 08:09:16
Warum liegt denn hier so unproblematisch ein Auftrag vor? Ist die Tätigkeit der A nicht vom Arbeitsvertrag erfasst und deshalb jedenfalls nicht unentgeltlich?

Natze
7.12.2023, 17:22:18
Habe ich mich auch gefragt. 🥸
leon.
23.3.2025, 13:22:06
Ich nehme an, dass dies auf das Binnenverhältnis zwischen I und A auf Grund der seperat vom Arbeitsvertrag erteilten Vollmacht zurückzuführen ist. Eine Vollmacht stellt nämlich ein Auftragverhältnis iSd §§ 662 ff. BGB dar.
benjaminmeister
4.1.2025, 23:16:08
In dem einen Erklärungstext heißt es: "Daher sind auch Vorteile, die nur bei Gelegenheit der
Geschäftsbesorgungerlangt wurden, herauszugeben." Looschelders, SchuldR BT, § 39 Rn. 9 schreibt aber gerade, dass es NICHT ausreicht, dass die Vorteile bei Gelegenheit der
Geschäftsbesorgungerlangt wurden. Schmier
gelder sind herauszugeben, weil sie in unmittelbaren Zusammenhang mit der
Geschäftsbesorgungstehen und eben nicht nur bei Gelegenheit erlangt wurden.