Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Tötung auf Verlangen, § 216 StGB
Aufforderung zur Selbsttötung
Aufforderung zur Selbsttötung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T fordert seinen Erbonkel O auf, sich selbst (O) zu töten. O kommt dieser Aufforderung wenige Tage später nach und begeht mit einem Schuss in den Kopf im Wald einsam und verlassen Suizid.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Aufforderung zur Selbsttötung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich der "Tötung auf Verlangen" (§ 216 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Indem der T den O aufforderte sich selbst zu töten, hat er sich der Anstiftung (§ 26 StGB) zu der Selbsttötung des O strafbar gemacht.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Diaa
27.8.2023, 12:43:38
Nach welcher Norm wäre dann T zu bestrafen? Oder bleibt er straflos?
MK-
16.9.2023, 15:20:26
Mir fällt kein einschlägiger Straftatbestand ein.
Sambajamba10
15.11.2023, 18:12:58
@[Diaa](211889) T bleibt straffrei. Hätte er Irrtumsherrschaft innegehabt, wäre er aber mittelbarer Täter (§§ 212 I, 25 Alt. 2)