Begriff Wissenschaftliche Forschung

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Soziologe S befragt Probanden zu ihren Essgewohnheiten. Die meisten Fragen stellt er, um herauszufinden, wie Essgewohnheiten und Einkommen miteinander zusammenhängen. Manchmal aber fragt S nur, wie oft die Probanden Insekten essen würden. Dies tut er dann aus reiner Belustigung.

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Einordnung des Falls

Begriff Wissenschaftliche Forschung

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Mit den Fragen durch die S herausfinden will, wie Essgewohnheiten und Einkommen miteinander zusammenhängen, betreibt er Wissenschaft im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 2 GG.

Ja, in der Tat!

Wissenschaft im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 2 GG ist alles, was nach Inhalt und Form als ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen ist. S möchte ernsthaft den Zusammenhang zwischen Essgewohnheiten und Einkommen und damit eine Wahrheit ermitteln. Er betreibt somit durch diese Fragen Wissenschaft.
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2. Auch mit den Fragen zum Konsum von Insekten betreibt S Wissenschaft im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 2 GG.

Nein!

Auch diese Fragen müssten als ernsthafter Versuch zur Ermittlung der Wahrheit anzusehen sein. Die Fragen zum Konsum von Insekten stellt S aus reiner Belustigung und nicht um ernsthaft den Zusammenhang von Essgewohnheiten und Einkommen herauszufinden. Er will hiermit nicht ernsthaft eine Wahrheit ermitteln. Durch die Fragen zu den Insekten betreibt S somit keine Wissenschaft.

3. Die Fragen zum Zusammenhang von Essgewohnheiten und Einkommen stellen Forschung im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 2 GG dar.

Genau, so ist das!

Forschung im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 2 GG ist die Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Mit den Fragen zu Essgewohnheiten und Einkommen betreibt S, wie dargestellt, Wissenschaft. Mit den Fragen erarbeitet sich S die gewollten wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie stellen somit Forschung dar. Fernweh: Forschung=Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse

4. Auch die Fragen zu den Insekten stellen Forschung im Sinne von Art. 5 Abs. 3 S. 1 Var. 2 GG dar.

Nein, das trifft nicht zu!

Auch die Fragen zu den Insekten müssten der Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse dienen. Mit den Fragen zu den Insekten betreibt S, wie dargestellt, keine Wissenschaft. Sie können insofern auch nicht der Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse dienen. Damit stellen sie keine Forschung dar.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

ri

ri

3.2.2022, 12:28:59

Merkhilfe: FErnWEh Forschung = Erarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse

Lukas_Mengestu

Lukas_Mengestu

3.2.2022, 13:07:22

Besten Dank, Ri! Das haben wir direkt mit aufgenommen :-)


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