Öffentliches Recht
Grundrechte
Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 GG)
Begriff Wissenschaftliche Lehre
Begriff Wissenschaftliche Lehre
27. August 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (10.038 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
M ist Mitarbeiterin einer universitären Fakultät, die sich mit den Strukturen der deutschen Sprache beschäftigt. Sie veröffentlicht für diese Fakultät Bücher für Germanistik-Studierende und hält Vorlesungen zu mittelalterlicher Lyrik.
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