Öffentliches Recht
Grundrechte
Versammlungsfreiheit (Art. 8 Abs. 1 GG)
Persönlicher Schutzbereich: Deutsche - EU-Bürger
Persönlicher Schutzbereich: Deutsche - EU-Bürger
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Student A, der österreichischer Staatsbürger ist, verbringt sein Auslandssemester in Berlin. Als er dort an einer Versammlung gegen Studiengebühren teilnimmt, spricht Polizist P einen Platzverweis gegen ihn aus.
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Einordnung des Falls
Persönlicher Schutzbereich: Deutsche - EU-Bürger
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Eröffnung des persönlichen Schutzbereichs der Versammlungsfreiheit setzt nach dem Wortlaut des Art. 8 Abs. 1 GG voraus, dass A Deutscher ist.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als EU-Bürger kann A jedoch den Schutz der Versammlungsfreiheit auf dem Schutzniveau des Art. 8 Abs. 1 GG beanspruchen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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