Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
AGB
Keine Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB bei bloßem Hinweis, diese würden auf Wunsch kostenlos zugeschickt (§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB)
Keine Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB bei bloßem Hinweis, diese würden auf Wunsch kostenlos zugeschickt (§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB)
25. Januar 2025
25 Kommentare
4,7 ★ (16.821 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und Handwerker H schließen einen schriftlichen Werkvertrag über die Errichtung von zwei privaten Ferienwohnungen. In § 5 des Vertrags weist H die F darauf hin, dass die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Anwendung findet. Diese werde er F auf Wunsch kostenlos zuschicken.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Keine Möglichkeit der Kenntnisnahme von AGB bei bloßem Hinweis, diese würden auf Wunsch kostenlos zugeschickt (§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei der VOB/B handelt es sich um AGB.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. H hat die F ausdrücklich auf die Geltung seiner AGB hingewiesen (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Genau, so ist das!
3. H hat der F die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise von den AGB Kenntnis zu nehmen (§ 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Nein, das trifft nicht zu!
4. Die AGB werden erst einbezogen, wenn F sich diese kostenlos hat zuschicken lassen.
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!