Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Die AGB müssen mühelos lesbar sein; dieser Anforderung werden AGB mit einer Schriftgröße und einem Zeilenabstand von jeweils ca. 1 mm nicht gerecht.

§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Die AGB müssen mühelos lesbar sein; dieser Anforderung werden AGB mit einer Schriftgröße und einem Zeilenabstand von jeweils ca. 1 mm nicht gerecht.

4. Juli 2025

6 Kommentare

4,8(13.482 mal geöffnet in Jurafuchs)

[...Wird geladen]

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

H schließt mit Möbelgeschäft M einen Vertrag über eine Gartenliege. Eine Mitarbeiterin des M legt H ein vorgedrucktes Vertragsformular vor, das die AGB von M mit einer Schriftgröße und einem Zeilenabstand von 1mm im Vertragstext enthält. H kann diese trotz guter Augen nur mühsam entziffern.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

...Wird geladen

Einordnung des Falls

§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Die AGB müssen mühelos lesbar sein; dieser Anforderung werden AGB mit einer Schriftgröße und einem Zeilenabstand von jeweils ca. 1 mm nicht gerecht.

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. M hat den H mit dem Vertrag ausdrücklich auf die Geltung der AGB hingewiesen (§ 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB).

Genau, so ist das!

Bei einem schriftlichen Vertragsschluss muss der Hinweis so im Vertragstext enthalten sein, dass er von einem Durchschnittskunden auch bei flüchtiger Betrachtung nicht übersehen wird. Die Hinweispflicht ist aber nur sinnvoll, wenn die AGB einen gesonderten Text bilden. Sind diese hingegen unmittelbarer Bestandteil des Vertragstexts selbst, erübrigt sich ein Hinweis, da der Vertragspartner nicht Gefahr läuft, diese zu übersehen. Da die AGB des M unmittelbarer Bestandteil des Vertragstextes sind, hat M den H bereits mit dem Vertrag ausdrücklich auf diese hingewiesen.
Zivilrecht-Wissen in 5min testen
Teste mit Jurafuchs kostenlos dein Zivilrecht-Wissen in nur 5 Minuten.

2. M hat H die Möglichkeit verschafft, von den AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen.

Nein, das trifft nicht zu!

Die Kenntnisnahme der AGB soll dem Vertragspartner die Gelegenheit geben, sich bei Vertragsschluss mit den AGB vertraut zu machen, damit er die Rechtsfolgen und Risiken eines Vertragsschlusses abschätzen kann. Dafür müssen die AGB insbesondere mühelos leserlich und verständlich sein. Da die AGB des M eine Schriftgröße und Zeilenabstand von 1mm aufweisen, sind diese von H nur mit Mühe zu entziffern und so nicht mühelos leserlich.

3. Da H die AGB dank seiner guten Augen noch mit Mühe entziffern kann, werden diese dennoch wirksam einbezogen.

Nein!

Der Verwender muss der anderen Vertragspartei neben dem Hinweis die Möglichkeit zur Kenntnisnahme der AGB in zumutbarer Weise verschaffen. Irrelevant für die Einbeziehung ist, ob die Vertragspartei die AGB tatsächlich liest. Dass H die AGB dank seiner guten Augen entziffern kann, ändert nichts daran, dass diese mangels zumutbarer Kenntnisnahmemöglichkeit aufgrund der kleinen Schrift nicht in den Vertrag einbezogen worden sind.
Dein digitaler Tutor für Jura
Zivilrecht-Wissen testen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!


Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Dein digitaler Tutor für Jura
Zivilrecht-Wissen testen