Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

AGB

§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Die AGB müssen mühelos lesbar sein; dieser Anforderung werden AGB mit einer Schriftgröße und einem Zeilenabstand von jeweils ca. 1 mm nicht gerecht.

§ 305 Abs. 2 BGB Nr. 2 BGB Möglichkeit der Kenntnisnahme – Die AGB müssen mühelos lesbar sein; dieser Anforderung werden AGB mit einer Schriftgröße und einem Zeilenabstand von jeweils ca. 1 mm nicht gerecht.

26. August 2025

6 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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H schließt mit Möbelgeschäft M einen Vertrag über eine Gartenliege. Eine Mitarbeiterin des M legt H ein vorgedrucktes Vertragsformular vor, das die AGB von M mit einer Schriftgröße und einem Zeilenabstand von 1mm im Vertragstext enthält. H kann diese trotz guter Augen nur mühsam entziffern.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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