Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Zivilrecht

Kaufrecht

Unbewusstes Abweichen von einer DIN-Norm beim Grundstückskauf als arglistiges Verschweigen

Unbewusstes Abweichen von einer DIN-Norm beim Grundstückskauf als arglistiges Verschweigen

19. Juli 2025

13 Kommentare

4,7(6.468 mal geöffnet in Jurafuchs)

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

K kauft von Maurermeister B unter Ausschluss der Gewährleistung ein Haus. B hatte das Haus 20 Jahre zuvor selbst errichtet. B erklärt bei einer Besichtigung, das Haus unter Einhaltung der damals geltenden Normen erbaut zu haben. In den notariellen Grundstückskaufvertrag wird dies allerdings nicht mit aufgenommen. Tatsächlich hat B beim Einbau einer Drainage die DIN-Norm unbewusst nicht eingehalten. Das führt zu einem Wasserschaden, der K kurz nach dem Einzug auffällt. Er verlangt von B die Zahlung der Reparaturkosten.

Diesen Fall lösen 64,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs
Kostenlos registrieren und Rechtsprechung Zivilrecht-Wissen in 5min testen
Löse 5 Sachverhalte wie diesen und teste mit Jurafuchs Dein Wissen zu Rechtsprechung Zivilrecht
Du hast Dich bereits bei Jurafuchs registriert? Hier einloggen
Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Dein digitaler Tutor für Jura
Rechtsgebiet-Wissen testen