Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Kaufrecht
Unbewusstes Abweichen von einer DIN-Norm beim Grundstückskauf als arglistiges Verschweigen
Unbewusstes Abweichen von einer DIN-Norm beim Grundstückskauf als arglistiges Verschweigen
19. Juli 2025
13 Kommentare
4,7 ★ (6.468 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K kauft von Maurermeister B unter Ausschluss der Gewährleistung ein Haus. B hatte das Haus 20 Jahre zuvor selbst errichtet. B erklärt bei einer Besichtigung, das Haus unter Einhaltung der damals geltenden Normen erbaut zu haben. In den notariellen Grundstückskaufvertrag wird dies allerdings nicht mit aufgenommen. Tatsächlich hat B beim Einbau einer Drainage die DIN-Norm unbewusst nicht eingehalten. Das führt zu einem Wasserschaden, der K kurz nach dem Einzug auffällt. Er verlangt von B die Zahlung der Reparaturkosten.
Diesen Fall lösen 64,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!