Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist
Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist
4. April 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (10.623 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T ist mit O verfeindet und möchte Os Villa in Schutt und Asche legen. Wichtig ist T, dass kein Mensch zu Schaden kommt. In der Tatnacht geht T durch die Villa, um festzustellen, dass diese verlassen ist. Dann legt er ein Feuer und die ganze Villa brennt ab. Niemand wird verletzt.
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Einordnung des Falls
Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich wegen Brandstiftung (§ 306 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 StGB) strafbar gemacht, wenn er ein "fremdes Gebäude" "in Brand gesetzt" hat.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Villa ist ein Gebäude, "das der Wohnung von Menschen dient" (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB).
Ja!
3. Da sich T aber vergewissert hat, dass sich niemand in dem Gebäude befindet, scheidet eine Strafbarkeit nach § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB aus.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
18.10.2022, 13:52:35
Ist die Reduktion wirklich nur bei einer Hütte mit einem Raum anwenden oder wo ist die Grenze? Also würden auch 2-3 Zimmer gehen?

Lukas_Mengestu
27.10.2022, 09:57:49
Hallo Blotgrim, der BGH wendet eine teleologische Reduktion sehr restriktiv an. Allerdings ist es nicht ausgeschlossen, dass auch bei etwas größeren Einheiten eine Gefährdung sicher ausgeschlossen ist. Denn insoweit formuliert er, dass es "insbseondere" bei einräumigen Hüttchen oder Häuschen" möglich sei, mit einem Blick zu übersheen, dass sich keine Menschen dort aufhalten (vgl. BGH, NJW 1975, 1369). Die Zahl der Zimmer ist insoweit nur ein grober Anhaltspunkt. Maßgeblich ist die Frage, ob durch absolut zuverlässige und lückenlose Maßnahmen sichergestellt ist, dass die durch § 306 Nr. 2 StGB verbotene Gefährdung nicht eintreten kann. Soweit dies gewährleistet ist, kann eine teleologische Reduktion vorgenommen werden. Bei größeren Gebäuden oder Häusern sei dies dagegen regelmäßig nicht zu gewährleisten. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Flohm
11.4.2024, 10:44:45
Ich glaube das lief so ähnlich im Examen in BaWü Frühjahr 2023. Dort ging es um eine unübersichtliche Lagerhalle und einen Nachtwächter der sich dort zur Zeit der Brandstiftung für gewöhnlich aufhält. Vielleicht erinnert sich jemand besser ?

Linne_Karlotta_
11.10.2024, 17:06:41
Hallo Flohm, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team
Jimmy105
9.10.2024, 14:31:05
Wo wird die teleologische Reduktion diskutiert? Im Anschluss zum Tatbestand, oder als
Vorsatzausschließendes Merkmal?
agi
13.10.2024, 21:26:06
So wie ich es verstanden hab, prüft man es unter dem TBM der „Wohnung“.

MerkurMagie
4.12.2024, 14:37:19
Genau. Ich würde, nachdem ich festgestellt habe, dass das Gebäude der Unterkunft von Menschen dient, aufwerfen , dass die damit einhergehende abstrakte Gefährdung anderer Personen im vorliegenden Fall ausnahmsweise entfallen sein könnte. Dann diskutiert man die teleologische Reduktion und kommt aber meistens zu dem Schluss, dass diese
nicht einschlägigist. Denn neben dem Grund der Unüberschaubarkeit des Gebäudes wird man eine teleologische Reduktion auch verneinen müssen, wenn der Täter sich anschließend vom Gebäude entfernt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass Personen das Gebäude während des Brandverlaufs noch betreten und somit wieder zumindest eine
abstrakte Gefahrfür andere vorliegt.
Vincent
20.1.2025, 14:22:52
In Fällen, in denen das eigene Haus angezündet wurde wird auf die dadurch
konkludente
Entwidmungabgestellt. Wieso wird hier nicht genauso verfahren? Zwar sind die Bewohner nicht anwesend, grundsätzlich dient die Villa aber dem Wohnzweck. Eine Bestrafung wegen 306a 1 würde dann ja auch ausscheiden, wenn die Familie eines kleinen Hauses für eine Stunde einkaufen wäre, und der Täter sich versichert, dass niemand im Haus ist.

FW
21.2.2025, 15:25:12
Das Problem kam heute im Examen in Rheinland Pfalz in Strafrecht dran.

Linne_Karlotta_
25.2.2025, 17:04:18
Hallo FW, vielen Dank für Deinen Hinweis! Es ist großartig zu hören, dass einer unserer Fälle tatsächlich im Examen dran kam. Wir haben diese Information notiert und werden sie in unserer App entsprechend kennzeichnen, um die Examensrelevanz für die Community sichtbar zu machen. Deine Rückmeldung hilft uns, die Vorbereitung für alle Nutzer zielgerichteter zu gestalten und die Qualität unserer Inhalte stetig zu verbessern. Wir werden diesen Thread als erledigt markieren, sobald die Kennzeichnung in der App sichtbar ist. Beste Grüße, Linne_Karlotta_, für das Jurafuchs-Team