Strafrecht
BT 4: Brandstiftungsdelikte
Schwere Brandstiftung, § 306a StGB
Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist
Täter vergewissert sich, dass eine konkrete Gefährdung ausgeschlossen ist
19. Juli 2025
10 Kommentare
4,8 ★ (13.218 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

T ist mit O verfeindet und möchte Os Villa in Schutt und Asche legen. Wichtig ist T, dass kein Mensch zu Schaden kommt. In der Tatnacht geht T durch die Villa, um festzustellen, dass diese verlassen ist. Dann legt er ein Feuer und die ganze Villa brennt ab. Niemand wird verletzt.
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