Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit – Zäsur – Vorsatz
§ 316 StGB: Fahrlässigkeit – Zäsur – Vorsatz
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Trotz einer BAK von 1,3‰ fährt T Auto. Unterwegs hält sie die Polizei an und nimmt sie mit zur Wache. Dort weist sie die Polizei darauf hin, dass sie wegen ihrer Alkoholisierung kein Auto mehr fahren dürfe. Gleichwohl begibt sich T zu ihrem Pkw und setzt ihre Fahrt fort.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat den objektiven Tatbestand der Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) verwirklicht, indem sie unter Alkoholeinfluss Auto fuhr (1. Tatkomplex).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hat die Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) vorsätzlich verwirklicht (1. Tatkomplex).
Nein, das ist nicht der Fall!
3. T hat sich wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 2 StGB) strafbar gemacht (1. Tatkomplex).
Ja, in der Tat!
4. T hat sich wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB) strafbar gemacht, indem sie ihre Fahrt unter Alkoholeinfluss fortsetzte (2. Tatkomplex).
Ja!
5. Die fahrlässige Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 2 StGB) steht in Tatmehrheit (§ 53 StGB) zu der vorsätzlichen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 Abs. 1 StGB).
Genau, so ist das!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Laura
9.7.2021, 01:04:03
Wenn die Polizisten ihn darauf hinweisen, dass er zu betrunken ist um Auto zu fahren, wieso liegt dann nur Fahrlässigkeit und kein
Vorsatzvor? Er weiß doch, durch den Hinweis der Polizei, sicher dass er fahruntüchtig ist und fährt trotzdem weiter??
Marilena
9.7.2021, 08:04:46
Hallo Laura, danke für die Frage! Wir haben die Aufgaben in den ersten und zweiten Tatkomplex aufgeteilt (Geschehen vor der Wache und danach). Danach liegt
Vorsatzvor, davor Fahrlässigkeit.
Im🍑nderabilie
15.11.2022, 16:46:35
Aus dem Sachverhalt wird nicht deutlich, ob im ersten Tatkomplex
Vorsatzoder Fahrlässigkeit vorliegt, ein kleiner Hinweis wäre da noch nett 🌞
Lukas_Mengestu
17.11.2022, 14:52:25
Hallo Im🍑nderabilie, es handelt sich hierbei um einen Kniff, der letztlich nur fürs zweite Examen relevant wird. Ausweislich des Hinweistextes ist die Sachverhaltsungenauigkeit hier zugunsten der T aufzulösen ("in dubio pro reo"). Da unklar ist, inwieweit im Sachverhaltskomplex 1 zumindest bedingter
Vorsatzvorliegt, ist zugunsten der T zu unterstellen, dass sie lediglich fahrlässig betrunken gefahren ist (und ihre Alkoholisierung als geringer eingeschätzt hat). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
L.Goldstyn
1.8.2024, 18:25:34
Ich kenne durchaus auch Klausuren aus dem 1. Staatsexamen, in denen eine Sachverhaltsungenauigkeit in dubio pro reo aufzulösen ist. Daher sehe ich hier nicht nur eine Relevanz für das zweite Examen.