Kostenersatz bei eigenmächtiger Fenstererneuerung durch Wohnungseigentümer
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K ist Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft B. In seiner Wohnung sind einige Fenster defekt. K lässt sie auf eigene Kosten ersetzen, weil er glaubt, dazu verpflichtet zu sein. Später verlangt er von B Ersatz der Kosten.
Einordnung des Falls
Kostenersatz bei eigenmächtiger Fenstererneuerung durch Wohnungseigentümer
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Fenster der Eigentumswohnung des K stehen in K's Eigentum.
Nein, das trifft nicht zu!
2. K hat gegen B einen Kostenersatzanspruch, wenn er für B ohne deren Auftrag ein Geschäft geführt hat und dazu berechtigt war (§§ 677, 683, 670 BGB, Geschäftsführung ohne Auftrag).
Ja!
3. Die Anwendung der Vorschriften des Bereicherungsrechts und der Geschäftsführung ohne Auftrag ist durch das WEG ausgeschlossen.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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![Daniel](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__a1pg7znwamp7ll37gqcfzno9a.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Daniel
15.1.2021, 11:28:24
Hallo zusammen, ich wollte nur darauf hinweisen, dass der Absatz 4 inzwischen nicht mehr existiert. Danke ansonsten für eure wirklich großartige Arbeit!👍🏼😊
![Marilena](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__xcdaqqq21mdbko1rqglgm3jc3.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Marilena
18.1.2021, 17:05:48
Danke für den Hinweis und Dein nettes Lob!! Freut uns sehr zu hören!!😍😊
![Blackpanther](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__688ix7npg174awd2cyl4j3985.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Blackpanther
24.3.2022, 21:08:13
Könntet ihr bitte die Normen aktualisieren? In § 21 IV WEG ist heute geregelt, wann ein Wohnungseigentümer Nutzungen ziehen darf 🙈
![APhM](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__web2dfkfp3uebquc5raakmsif.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
APhM
18.7.2023, 15:50:15
Hallo also 21 Abs. 8 WEG gibt es nicht. Die Beschlussfassungsklage nach WEG steht nach meinem Blick in das Gesetz § 44 Abs. 1 S.2(?). Bitte überprüft dies nochmal und öndert es dann ab :).