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Rückforderung von Vorleistungen bei Schwarzarbeitsabrede

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Rückforderung von Vorleistungen bei Schwarzarbeitsabrede

9. Mai 2023

20 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs-Illustration zum Fall zur Rückforderung von Vorleistungen bei Schwarzgeldabrede (OLG Stuttgart, Urt. v. 22.02.2022 - 12 U 190/21): Die Frau K überreicht Gärtner B 50.000 Euro und sagt: "Eine Rechnung brauchen wir ja nicht".
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Klassisches Klausurproblem

B erledigt von 2018 bis 2020 Gartenarbeiten für K, wobei B seine Arbeitszeit selbst bestimmt. Eine Vergütung vereinbarten K und B nicht. Anfang 2019 übergab K dem B ohne nähere Zweckbestimmung €50.000. Eine Rechnung wurde nicht ausgestellt und der Betrag nicht versteuert. 2020 verlangt K vor dem LG Rückzahlung der €50.000.

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Verbraucherin K kauft von Händler H ein Auto. H verschweigt arglistig einen früheren Unfall. Er vermittelt K zur Finanzierung ein Darlehen der B-Bank, das B anweisungsgemäß direkt an H auszahlt. Nach 6 Monaten ficht K sowohl Kauf- als auch Darlehensvertrag an und verlangt von B Rückzahlung gezahlter Raten.

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