Strafrecht

BT 5: Verkehrsdelikte

Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB

§ 316 StGB: Schuldunfähigkeit nach Rückrechnung

§ 316 StGB: Schuldunfähigkeit nach Rückrechnung

26. August 2025

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Nachdem T sich betrunken hat, ruft ihn um 17 Uhr unerwartet seine Freundin an. Sie erklärt, dass sie „sturmfrei“ habe. T fährt mit seinem Pkw - unter billigender Inkaufnahme seiner Fahruntüchtigkeit - sofort zu ihr. Eine um 24 Uhr entnommene Blutprobe ergibt eine BAK von 1,4‰.

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