Strafrecht
BT 5: Verkehrsdelikte
Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
§ 316 StGB: Schuldunfähigkeit nach Rückrechnung
§ 316 StGB: Schuldunfähigkeit nach Rückrechnung
26. August 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Nachdem T sich betrunken hat, ruft ihn um 17 Uhr unerwartet seine Freundin an. Sie erklärt, dass sie „sturmfrei“ habe. T fährt mit seinem Pkw - unter billigender Inkaufnahme seiner Fahruntüchtigkeit - sofort zu ihr. Eine um 24 Uhr entnommene Blutprobe ergibt eine BAK von 1,4‰.
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