Strafrecht
BT 1: Totschlag, Mord, Körperverletzung u.a.
Aussetzung, § 221 StGB
Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage 2
Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage 2
31. Mai 2025
4 Kommentare
4,7 ★ (15.002 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Bergführer T lässt den verunglückten und bewegungsunfähigen Wanderer O aus seiner Wandergruppe in unwegsamen Gelände zurück, da die Frau des T ihm sein Lieblingsessen für den Abend versprochen hat und T auf keinen Fall zu spät kommen möchte.
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Einordnung des Falls
Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Wer einen Menschen in einer hilflosen Lage im Stich lässt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist, und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, verwirklicht den objektiven Straftatbestand der Aussetzung (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T hatte gegenüber O eine Garantenstellung (§ 13 Abs. 1 StGB).
Ja, in der Tat!
3. O befand sich in einer "hilflosen Lage".
Ja!
4. T hat den O "im Stich gelassen" in der hilflosen Lage.
Genau, so ist das!
5. T hat O "durch" das Im-Stich-lassen in einer hilflosen Lage der "Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung ausgesetzt" (§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB).
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Florian
29.6.2020, 22:02:00
Ich finde dieser Fall wirkt reichlich konstruiert und ist dadurch zu einfach zu lösen. Da sind mir die richtigen Fälle doch lieber

Marilena
27.7.2020, 13:49:52
Hallo Florian, ich habe gerade in dieser Session noch einen dritten Fall hinzugefügt. Er liegt der Entscheidung des BGH in NStZ 2009, 385 zugrunde und dürfte damit einen von Dir gewünschten „richtigen Fall“ darstellen. ;) Viel Spaß und liebe Grüße Marilena für das Jurafuchs-Team