Zivilrecht

BGB Allgemeiner Teil

Stellvertretung

Offenkundigkeit: unternehmensbezogenes Geschäft

Offenkundigkeit: unternehmensbezogenes Geschäft

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

A ist im Autohaus des B angestellt und zum selbstständigen Autoverkauf bevollmächtigt. Auf As Arbeitshemd ist das Logo des Autohauses aufgedruckt. Kundin K betrachtet einen gebrauchten Golf, der laut Preisschild € 5000 kostet. A bietet ihr 5 % Rabatt, um sie zum Kauf zu bewegen.

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Einordnung des Falls

Offenkundigkeit: unternehmensbezogenes Geschäft

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. A hat eine eigene Willenserklärung abgegeben.

Ja, in der Tat!

Eine wirksame Stellvertretung setzt nach § 164 Abs. 1 S. 1 BGB voraus, dass der Vertreter eine eigene Willenserklärung abgibt und nicht nur diejenige seines Geschäftsherrn überbringt. Dadurch wird die Stellvertretung von der Botenschaft abgegrenzt. Ob eine Person als Vertreter oder als Bote agiert, ist dabei aus Sicht eines objektiven Empfängers zu beurteilen. Hat die Person hiernach ein gewisses Maß an Entschließungsfreiheit und Handlungsspielraum, so ist sie Vertreter. A hat nach außen erkennbar selbst entschieden, dem K ein Vertragsangebot mit einem Rabatt von 5 % zu machen. Damit zeigte er ein gewisses Maß an Entschließungsfreiheit. Das mit dem Preisschild versehene Auto stellt kein Vertragsangebot dar, sondern eine bloße invitatio ad offerendum (= Aufforderung zur Abgabe eines Angebots).
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2. A hat die Willenserklärung in fremdem Namen abgegeben.

Ja!

Nach § 164 Abs. 1 S. 1 BGB muss der Vertreter die Willenserklärung im Namen des Vertretenen abgeben (Offenkundigkeit). Dies erfordert, dass nach objektivem Empfängerhorizont erkennbar ist, dass der Vertreter für eine andere Person auftritt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Erklärung ausdrücklich im Namen des Vertretenen erfolgt oder ob die Umstände ergeben, dass sie in dessen Namen erfolgen soll (§ 164 Abs. 1 S. 2 BGB = sog. unternehmensbezogenes Geschäft). Dass A die Willenserklärung im Namen des B abgab, war an seinem Auftreten als Angestellter des B und an seinem Arbeitshemd mit dem Logo des Autohauses erkennbar. § 164 Abs. 1 S. 2 BGB stellt keine Ausnahme vom Offenkundigkeitsprinzip dar. Die Norm möchte vielmehr nur verdeutlichen, dass die Willenserklärung des Vertreters nicht ausdrücklich im Namen des Vertretenen abgegeben werden muss. Sie kann auch konkludent im Namen des Vertretenen erfolgen.

3. A handelte mit Vertretungsmacht.

Genau, so ist das!

Eine Vertretungsmacht kann sich aus Rechtsgeschäft, aus Gesetz oder gar aus dem Bestehen eines Rechtsscheins ergeben. Die rechtsgeschäftliche Vertretungsmacht wird gemäß § 166 Abs. 2 S. 1 BGB auch Vollmacht genannt. Die Vollmachterteilung (Bevollmächtigung) ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Sie kann sowohl gegenüber dem Vertreter (Innenvollmacht) als auch gegenüber dem Geschäftspartner (Außenvollmacht) erklärt werden, gegenüber dem die Vertretung stattfinden soll (§ 167 Abs. 1 BGB). A wurde von B zum selbstständigen Autokauf bevollmächtigt.

4. Wenn K das Angebot annimmt, kommt zwischen B und K ein Kaufvertrag zustande.

Ja, in der Tat!

Eine Willenserklärung, die jemand innerhalb der ihm zustehenden Vertretungsmacht im Namen des Vertretenen abgibt, wirkt unmittelbar für und gegen den Vertretenen (§ 164 Abs. 1 S. 1 BGB). Eine Willenserklärung, die gegenüber einem Vertreter abgegeben wird, geht nach § 164 Abs. 3, Abs. 1 BGB im Moment der Abgabe zu. Die Willenserklärung (Vertragsangebot), die A gegenüber K abgegeben hat, wirkt für und gegen B. Wenn K das Vertragsangebot annimmt, kommt es zum Vertragsschluss zwischen K und B. Die Annahmeerklärung des K geht im Moment der Abgabe gegenüber A zu.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

felixrubi

felixrubi

29.11.2022, 14:20:26

Die Formulierung mit sie und ihn ist verwirrend im letzten Satz.

Nora Mommsen

Nora Mommsen

29.11.2022, 15:32:52

Hallo felixrubi, danke für die Rückmeldung. Das haben wir angepasst :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team

felixrubi

felixrubi

30.11.2022, 14:57:35

Danke.👍🏼

Natze

Natze

16.1.2024, 20:10:28

Wie ist denn das Verhältnis zwischen der Vollmacht nach § 166 II BGB und der Handlungsvollmacht § 54 I HGB in diesem Fall? (oder ist der Fall zu dünn, um die HGB Norme heranzuziehen mangels eines

Handelsgewerbe

s?)

_Andor_

_Andor_

28.2.2024, 09:42:54

Nach h.M. ist § 54 HGB "nur" eine widerlegliche Vermutung hinsichtlich des Umfangs der Vollmacht. Dass es sich vorliegend um ein

Handelsgewerbe

i.S.v. § 1 II HGB handelt, wird zwar durch § 1 II HGB vermutet, ist aber ohne weitere Angaben m.E. eher schwierig anzunehmen.

kartoffelkapitän

kartoffelkapitän

24.9.2024, 19:48:05

Eine Frage und zwar was berechtigt Ihnen dazu einen fünfprozentigen Rabatt zu geben oder ist es für die Aufgabe in dem Sinne gar nicht relevant ist hätte ich mich halt jetzt gefragt. Irgendwie ob der überhaupt dazu berechtigt ist fünfprozentigen Rabatt zu geben. Klar ist natürlich berechtigt, die Autos zu verkaufen aber ob er jetzt auch berechtigt da Eigens irgendwelche Rabatte zu sagen oder anzubieten, das würde mich jetzt so an der Stelle interessieren …

kartoffelkapitän

kartoffelkapitän

24.9.2024, 19:49:42

Sry für die Satzverdreher habs ins Handy gesprochen 🙈

_Andor_

_Andor_

24.9.2024, 19:59:50

Typischerweise haben Autoverkäufer einen gewissen Spielraum was den Preis anbelangt. Ein Stellvertreter ist ja gerade in Abgrenzung vom Boten jemand mit einem zumindest begrenzten eigenen Entscheidungsspielraum. In der Praxis zählt häufig die Quantität der Verkäufe eines Autoverkäufers für den Geschäftsherren. Hier wissen wir nicht, ob es Restriktionen im Innenverhältnis gibt, die gegen einen Nachlass sprechen könnten, was aber auch nicht weiter relevant ist, da Innen- und Außenverhältnis grundsätzlich zu trennen sind (Ausnahme: evidenter Missbrauch der Vertretungsmacht, wobei da hinsichtlich der Anforderungen einiges umstritten ist).

kartoffelkapitän

kartoffelkapitän

24.9.2024, 20:37:33

Oha danke 👍🏻 Maschine


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