Offenkundigkeit: unternehmensbezogenes Geschäft
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
A ist im Autohaus des B angestellt und zum selbstständigen Autoverkauf bevollmächtigt. Auf As Arbeitshemd ist das Logo des Autohauses aufgedruckt. Kundin K betrachtet einen gebrauchten Golf, der laut Preisschild € 5000 kostet. A bietet ihr 5 % Rabatt, um sie zum Kauf zu bewegen.
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Einordnung des Falls
Offenkundigkeit: unternehmensbezogenes Geschäft
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. A hat eine eigene Willenserklärung abgegeben.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. A hat die Willenserklärung in fremdem Namen abgegeben.
Ja!
3. A handelte mit Vertretungsmacht.
Genau, so ist das!
4. Wenn K das Angebot annimmt, kommt zwischen B und K ein Kaufvertrag zustande.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
felixrubi
29.11.2022, 14:20:26
Die Formulierung mit sie und ihn ist verwirrend im letzten Satz.
Nora Mommsen
29.11.2022, 15:32:52
Hallo felixrubi, danke für die Rückmeldung. Das haben wir angepasst :) Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
felixrubi
30.11.2022, 14:57:35
Danke.👍🏼
Natze
16.1.2024, 20:10:28
Wie ist denn das Verhältnis zwischen der Vollmacht nach § 166 II BGB und der
Handlungsvollmacht§ 54 I HGB in diesem Fall? (oder ist der Fall zu dünn, um die HGB Norme heranzuziehen mangels eines Handelsgewerbes?)
_Andor_
28.2.2024, 09:42:54
Nach h.M. ist § 54 HGB "nur" eine widerlegliche Vermutung hinsichtlich des Umfangs der Vollmacht. Dass es sich vorliegend um ein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 II HGB handelt, wird zwar durch § 1 II HGB vermutet, ist aber ohne weitere Angaben m.E. eher schwierig anzunehmen.
kartoffelkapitän
24.9.2024, 19:48:05
Eine Frage und zwar was berechtigt Ihnen dazu einen fünfprozentigen Rabatt zu geben oder ist es für die Aufgabe in dem Sinne gar nicht relevant ist hätte ich mich halt jetzt gefragt. Irgendwie ob der überhaupt dazu berechtigt ist fünfprozentigen Rabatt zu geben. Klar ist natürlich berechtigt, die Autos zu verkaufen aber ob er jetzt auch berechtigt da Eigens irgendwelche Rabatte zu sagen oder anzubieten, das würde mich jetzt so an der Stelle interessieren …
kartoffelkapitän
24.9.2024, 19:49:42
Sry für die Satzverdreher habs ins Handy gesprochen 🙈
_Andor_
24.9.2024, 19:59:50
Typischerweise haben Autoverkäufer einen gewissen Spielraum was den Preis anbelangt. Ein Stellvertreter ist ja gerade in Abgrenzung vom Boten jemand mit einem zumindest begrenzten eigenen Entscheidungsspielraum. In der Praxis zählt häufig die Quantität der Verkäufe eines Autoverkäufers für den Geschäftsherren. Hier wissen wir nicht, ob es Restriktionen im Innenverhältnis gibt, die gegen einen Nachlass sprechen könnten, was aber auch nicht weiter relevant ist, da Innen- und Außenverhältnis grundsätzlich zu trennen sind (Ausnahme: evidenter
Missbrauch der Vertretungsmacht, wobei da hinsichtlich der Anforderungen einiges umstritten ist).
kartoffelkapitän
24.9.2024, 20:37:33
Oha danke 👍🏻 Maschine