Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Subjektiver Tatbestand 2
Subjektiver Tatbestand 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat in einem Kaufhaus mehrere Pullover entwendet und sich übereinander angezogen. Als ihn zwei Kaufhaus-Cops bemerken, versucht er sich der Pullover zu entledigen. Allerdings steckt er fest. Um nicht geschnappt zu werden, schubst er die Cops aus seinem Weg und flüchtet voll bekleidet aus dem Kaufhaus.
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Einordnung des Falls
Subjektiver Tatbestand 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der subjektive Tatbestand des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) setzt neben Vorsatz noch eine weitere Komponente, die Besitzerhaltungsabsicht, voraus.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. T handelte hier mit Besitzerhaltungsabsicht.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
EFN
22.7.2022, 11:04:50
Inwiefern liegt den hier überhaupt schon ein Diebstahl vor? Ich würde nicht sagen, dass die Wegnahme hier schon vollendet ist. Eine
Gewahrsamsenklaveliegt doch eher nicht vor oder?
Lukas_Mengestu
22.7.2022, 16:38:39
Sehr guter Hinweis, EFN! Jedenfalls im Hinblick auf die Pullover, die unter dem obersten angezogen wurden, dürfte hier eine
Gewahrsamsenklaveanzunehmen sein. Denn bei Gegenständen, die unmittelbar am Körper einer Person getragen werden, geht die Verkehrsanschauung regelmäßig von der Sachherrschaft der betreffenden Person an dieser Sache aus. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-team
I-m-possible
29.7.2022, 19:03:11
Das ist eine gelungene Finte bzgl. der Pullover- großes Lob!