Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
Räuberischer Diebstahl (§ 252 StGB)
Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB: Besitzerhaltungsabsicht im Subjektiven Tatbestand
Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB: Besitzerhaltungsabsicht im Subjektiven Tatbestand
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T hat in einem Kaufhaus mehrere Pullover entwendet und sich übereinander angezogen. Um nicht geschnappt zu werden, schubst er die anwesenden Kaufhaus-Cops aus seinem Weg und flüchtet voll bekleidet aus dem Kaufhaus. T hätte noch genug Zeit gehabt, die Pullover auszuziehen.
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Einordnung des Falls
Räuberischer Diebstahl nach § 252 StGB: Besitzerhaltungsabsicht im Subjektiven Tatbestand
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der subjektive Tatbestand des räuberischen Diebstahls (§ 252 StGB) setzt neben Vorsatz noch eine weitere Komponente, die Besitzerhaltungsabsicht, voraus.
Ja!
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2. T handelte hier mit Besitzerhaltungsabsicht.
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
8.5.2023, 19:14:38
Aber muss es ihm nicht primär drauf ankommen ? Wenn ich jetzt fliehe um nicht geschnappt zu werden und die Beute nicht da lasse,obwohl ich Zeit hätte, muss es mir nicht automatisch primär drauf ankommen, ich könnte den Besitz ja auch nur wissentlich erhalten 🤔
Balthasar
27.1.2024, 16:17:53
Ich finde es hier auch schwierig bei gegebenem Sachverhalt T gerade eine Absicht zu unterstellen
Cosmonaut
16.2.2024, 15:17:07
Hallo ihr beiden @[Blotgrim](167544) @[Balthasar ](200483) , Tatsächlich ist es in solchen Fällen eines
Motivbündels des Täters, welches seinen
Vorsatzprägt (Abhauen, nicht erwischt werden, Beute mitnehmen) vollkommen anerkannt eine Beutesicherungsabsicht zu bejahen. Dies gilt solange, wie die Beutesicherungsabsicht nicht gänzlich hinter anderen, bewusstseinsdominierenden Motiven zurückbleibt. Es wäre zB dem Verteidiger des T zu raten, dass T aussagt, er habe ganz geblendet von der Angst gefasst zu werden, völlig vergessen, dass er die Pullis noch anhat; jede Faser in ihm wollte nur noch weg von hier etc. LG
Artimes
23.10.2024, 18:59:44
Besitz- und Beuteerhaltungsabsicht sind Synonyme, richtig?
Leo Lee
27.10.2024, 06:01:51
Hallo Artimes, vielen Dank für die sehr gute und wichtige Frage! Genauso ist es! Beute- und
Besitzerhaltungsabsichtsind Synonyme, weshalb es im wahrsten Sinne des Wortes gleichgültig ist, für welche Begrifflichkeit du dich entscheidest. So spricht Matt/Renzikowski von einer
Besitzerhaltungsabsicht, während der BGH von einer Beutesicherungsabsicht spricht :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo